Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Getränke Schenkelberg GmbH

  1. Geltung

1.1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Getränke Schenkelberg GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller, auch künftiger sich gegebenenfalls wiederholender Geschäftsvorgänge, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2. Geschäftsbedingungen von Dritten finden keine Anwendung, auch wenn wir diesen im Einzelfall nicht widersprechen.

1.3. Änderungen unserer allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen behalten wir uns jederzeit vor. Die aktuelle Fassung veröffentlichen wir auf www.getraenke-schenkelberg.de. Sie gelten als genehmigt, es sei denn der Auftraggeber widerspricht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich. Der Widerspruch wird nach Zugang bei uns wirksam.

1.4. Der Auftraggeber stimmt bis auf Widerruf zu, Lieferscheine und Rechnungen, gemäß gesetzlicher Grundlagen (UstG) per E-Mail im PDF-Format zu erhalten. Dies betrifft auch die in Maschinensprache gefasste eRechnung.

 

  1. Angebot, Vertragsabschluss, Lieferung

2.1. Alle unsere Angebote und eventuellen Liefertermine sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellbearbeitung erfolgt zu den üblichen, bekannten Geschäftszeiten. Müssen Bestellungen auf Wunsch des Kunden, außerhalb der üblichen, bekannten Geschäftszeiten erfolgen behalten wir uns vor, zusätzliche Kosten zu berechnen. Hierüber wird der Auftraggeber vorab informiert.

2.2. Vereinbarte Mindestmengen sind einzuhalten. Wir behalten uns vor zusätzliche Kosten zu berechnen, falls diese nicht eingehalten werden.

2.3. Um eine rechtzeitige Lieferung zum eventuell vereinbarten Liefertermin bzw. der üblichen Tourenplanung zu gewährleisten, ist der Bestelleingang bis 11:00 Uhr am Vortag (Montag-Freitag) zwingend erforderlich. Besondere Regelungen zu Feiertagen werden rechtzeitig mit dem Auftraggeber abgestimmt.

2.4. Sollten wir Zugang zum Lager des Auftraggebers haben, damit eine Belieferung auch in seiner Abwesenheit erfolgen kann, so ist damit zugleich vereinbart, dass wir die Korrektheit des Lieferscheines inklusive eventuell zurückgenommenem Leergut selbst in Vertretung des Auftraggebers quittieren. Einwendungen sind binnen 8 Tagen schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen unstatthaft.

2.5. Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten oder Nichtverfügbarkeit von Waren seitens der Hersteller berechtigen den Auftraggeber nicht vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit die Teillieferung dem Auftraggeber zumutbar ist. Der Auftraggeber ist nur zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns vorher eine Nachfrist von 14 Tagen gewährt hat. Anspruch auf Schadensersatz ist, soweit rechtlich zugelassen, bei verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

2.6. Bei Abholungen von Waren ab unserem Lager erfolgt die Verladung bzw. Platzierung der Ware auf Weisung des Fahrzeugführers. Der Abholer hat ein geeignetes Fahrzeug oder Anhänger zu stellen, so dass das Gesamtgewicht der Ladung, die Nutzlast und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden. Gegebenenfalls ist ein Nachweis in Form eines Ladungssicherungszertifikates nötig. Wir sind nicht Verlader im Sinne des § 412 HGB. Die sichere Befestigung und Beförderung der Ladung, einschließlich Stellung der hierzu erforderlichen Hilfsmittel zur Ladungssicherung, ist Aufgabe des Abholers. Wir haften nicht für Schäden oder Folgen, die auf ungenügende Ladungssicherung oder eine Überladung des Fahrzeugs zurückgehen.

 

  1. Preise und Zahlung

3.1. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungszugang und Prüfung fällig, frühestens jedoch mit der Lieferung der Ware. Zahlbar ohne Abzug. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise werden in EURO angeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird ausgewiesen. Bei Firmenkunden verstehen sich alle Preise auch der Pfandpreis grundsätzlich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Privatkunden können die Preise auch inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.

3.2. Die Berechnung der Ware erfolgt grundsätzlich zu den am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreisen.

3.3. Bei Zahlungen durch Scheck, Banklastschrift oder Abbuchung gilt die Zahlung zum Zeitpunkt der Gutschrift als erfolgt. Rücklastschriftgebühren und die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Gehen die Zahlungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Lieferung ein, so gerät der Auftraggeber dadurch in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Der Aufraggeber verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur soweit zulässig, als diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt und zur Zahlung fällig sind.

3.4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers sind wir berechtigt, die Erfüllung aller laufenden Geschäfte zu verweigern und noch offene Beträge sofort fällig zu stellen.

 

  1. Mängelrüge

4.1. Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen; anderenfalls gilt die Ware in dieser Hinsicht als genehmigt. Andere Mängel sind nach Ablauf von drei Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen; ausgenommen hiervon sind bei ordnungsgemäßer Mängeluntersuchung nicht erkennbare Mängel. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen. Trübes Bier wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 50% der Füllmenge des trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in der Höhe der Rückgabe.

4.2. Bei festgestellten Mängeln, die zu unseren Lasten gehen, sowie bei Rückbier kann der Auftraggeber Ersatz der Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensverluste des Auftraggebers, soweit rechtlich zulässig. Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr. Sofern wir gegen eine wesentliche Pflicht aus diesem Vertrag fahrlässig verstoßen, wird die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für unsere Mitarbeiter.

Mängel die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Ware beim Auftraggeber entstehen, gehen zu dessen Lasten.

 

  1. Leergut

5.1. Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Auftraggeber nur leihweise überlassen und sind nach Gebrauch sofort zurück zu geben. Für Mehrwegflaschen, Co2 Flaschen, Fässer und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben. Es ist mit der Rechnung zu bezahlen. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe des sortierten Leergutes verpflichtet. Leergut wird nur bis zur Höhe der in den einzelnen Leergutsorten gelieferten Mengen zurückgenommen. Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungswert zu bezahlen unter Berücksichtigung alt für neu. Das Pfand wird dabei angerechnet. Bei Selbstabholung trägt der Auftraggeber die Kosten und die Gefahr der Rückführung des Leerguts.

5.2. Leergutsalden, die auf Wunsch übermittelt werden können, gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht 8 Tage nach Erhalt widersprochen hat.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises unser Eigentum. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des Weiterverkaufs. In jedem Fall des Rücktritts sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware heraus zu verlangen bzw. in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Auftraggeber bereits jetzt unwiderruflich, dass unsere Mitarbeiter sein Grundstück und seine Geschäftsräume betreten dürfen und die Vorbehaltsware zurücknehmen können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns gerichtliche Maßnahmen oder andere Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die an uns abgetretene Forderungen unverzüglich mit Brief und vorab per E-Mail mitzuteilen. In solchen Fällen hat der Auftraggeber zudem auf unser Eigentum an der Vorbehaltsware hinzuweisen. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten alle zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 10%, so werden wir auf ausdrückliches Freigabeverlangen des Auftraggebers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

  1. Besondere Bestimmungen

7.1. Wir vermieten und/oder verleihen nach Vereinbarung Inventar wie bspw. Bierzeltgarnituren, Stehtische, Zapfanlagen, Kühlanhänger und weitere. Die überlassenen Gegenstände bleiben immer unser Eigentum.

7.2. Lieferungen, Aufbauten und Inbetriebnahmen durch uns erfolgen nur nach Absprache und gegen Entgelt.

7.3. Die Vermietung erfolgt nach unserer Preisliste bzw. nach Angebotsabgabe und Annahme durch den Auftraggeber.

7.4. Es ist Pflicht des Auftraggebers, für eine Rückgabe der ihm überlassenen Gegenstände nach Ablauf des vertraglich vereinbarten Zeitraums im vollständigen und ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen. Für Beschädigungen an den überlassenen Gegenständen, die nicht auf einen bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, und für Verluste haftet der Auftraggeber bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Gegenstände.

7.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm überlassenen Gegenstände nur durch geeignetes Personal in Betrieb zu nehmen, zu bedienen bzw. betreiben zu lassen sowie Unbefugte von diesen fern zu halten. Das von dem Auftraggeber eingesetzte Personal ist von diesem zu überwachen. Für etwaige Fehlleistungen des Bedienpersonals und damit einhergehende Schäden an den Gegenständen ist der Auftraggeber verantwortlich und haftbar.

7.6. Soweit wir die Inbetriebnahme durchführen, stellt der Auftraggeber sicher, dass am Veranstaltungsort rechtzeitig zu Beginn des Aufbaus entsprechend Energie- und Wasseranschlüsse zur Verfügung stehen. Mehraufwendungen und/oder Verzögerungen, die auf eine unzureichende Bereitstellung, verspätete Anzeige oder ähnliche Verstöße gegen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten.

7.7. Der Auftraggeber darf, die ihm überlassenen Gegenstände nur zu den vertragsgegenständlichen Zwecken nutzen. Dem Auftraggeber ist eine Nutzung der ihm überlassenen Gegenstände an einem anderen Ort als dem vereinbarten Ort bzw. zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck nicht gestattet.

7.8. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Änderungen an den überlassenen Gegenständen vorzunehmen bzw. zu veranlassen sowie Kennzeichnungen die angebracht wurden, zu entfernen.

7.9. Im Falle der Leihe sind wir jederzeit zum Widerruf des Leihe Verhältnisses berechtigt und können die Herausgabe der leihweisen überlassenen Gegenstände verlangen.

7.10. Die überlassenen Gegenstände werden in dem Zustand, in dem sie sich befinden, als vertragsgemäß von dem Auftraggeber übernommen. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536 a BGB wird ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach nachstehender Ziff. 7 (Gesamthaftung). Wir leisten Gewähr für den betriebsfähigen Zustand der Gegenstände während des vertraglich vereinbarten Zeitraums unter der Voraussetzung des vertragsgemäßen Gebrauchs und bei normaler Unterhaltung durch den Auftraggeber.

7.11. Der Auftraggeber haftet für Schäden der ihm überlassenen Gegenstände, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten verursacht wurden. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch unzureichende Energieversorgung und/oder durch Einflüsse wie z. B. nicht von uns zu vertretender unsachgemäßer Montage, Installation oder Bedienung verursacht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen einzustehen.

7.12. Der Auftraggeber haftet für Schäden infolge vertragswidrigen Gebrauchs, Vandalismus sowie für den Verlust der ihm überlassenen Gegenstände oder Teilen davon während des vertraglich vereinbarten Zeitraums. Dementsprechende Gefahren und Schäden sind uns unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeigen verursachte weitere Schäden haftet der Auftraggeber.

7.13. Der Auftraggeber ist beweispflichtig, dass weder ihn noch die in vorstehender Ziff. 9.15 genannten Personen ein Verschulden trifft bzw. ein solches nicht vorliegt, soweit feststeht, dass die Schadensursache in dem durch die Benutzung der überlassenen Gegenstände abgegrenzten räumlich-gegenständlichen Bereich des Kunden eingetreten ist.

7.14. Der Auftraggeber gewährleistet die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten und stellt uns von evtl. Ansprüchen aus der Verletzung der in Bezug auf die ihm überlassenen Gegenstände bestehenden Verkehrssicherungspflichten im Innenverhältnis frei. Dies gilt nicht, soweit ein Schaden durch Mängel des technischen Zustandes der Gegenstände entstanden ist, dessen Behebung wir unterlassen haben, obgleich uns der Schaden bekannt war.

7.15. Der Auftraggeber darf die ihm miet-¬- und/oder leihweise überlassenen Gegenstände nur für Zwecke des Absatzes von uns gelieferter Ware einsetzen.

 

  1. Höhere Gewalt

8.1. In Fällen höherer Gewalt sind wir für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb unserer Kontrolle liegende Ereignis, durch das wir ganz oder teilweise an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert werden, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks, behördlicher Anordnung und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von uns verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen usw..

8.2. Wir werden dem Auftraggeber den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und uns nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.

 

  1. Datenschutz

9.1. Wir setzen den Auftraggeber hiermit davon in Kenntnis und der Auftraggeber willigt ein, dass wir seine sämtlichen Daten aus der Geschäftsbeziehung erfassen, speichern, verarbeiten und nutzen können und sie an verbundene Unternehmen und Hersteller weitergeben dürfen. Die vorstehende Einwilligung des Käufers beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an branchenspezifische Auskunfteien einschließlich der Einholung von Auskünften, z.B. bei der Schufa. Die Einwilligung kann uns gegenüber jederzeit widerrufen werden

 

  1. Gerichtsstand

10.1. Für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, wird die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Firmensitz der Getränke Schenkelberg GmbH vereinbart.

 

  1. Schlussbestimmung

11.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ungültig sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

 

 

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Getränke Schenkelberg GmbH
Im Wiesengrund 2
56427 Siershahn

Vertreten durch:

Markus Schenkelberg

Kontakt:

Telefon: 0 26 23 – 95 10 61
Telefax: 0 26 23 – 95 10 62
E-Mail: info@getraenke-schenkelberg.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Ende der Widerrufsbelehrung

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§7 Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An :
Getränke Schenkelberg GmbH
Im Wiesengrund 2
56427 Siershahn

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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Bestellt am (*)/erhalten am (*)

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Name des/der Verbraucher(s)

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Anschrift des/der Verbraucher(s)

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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Datum

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(*) Unzutreffendes streichen.

§8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

§9 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

Stand der AGB Jan.2025